»
Gitzenweiler Hof Campingplatzverordnung»
Gitzenweiler Hof AGB
Platzordnung
Campingpark Gitzenweiler Hof OHG Gitzenweiler 88, 88131 Lindau-GitzenweilerFamilie Müller-Kutter und das GITZ-Team des Campingparks Gitzenweiler Hof heißen Sie herzlich willkommen und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt. Wir sind bemüht, Ihre Ferientage so angenehm wie möglich zu gestalten. Vermeiden Sie bitte alles, was auf dem Campingpark störend wirkt. Mit dem Betreten des Campingparks erkennen Sie und Ihre Besucher die Campingparkordnung an und verpflichten sich, diese einzuhalten. Sie ist Gegenstand des zwischen dem Vermieter und Mieter geschlossenen Mietvertrages über einen Urlaubs-Stellplatz am Gitzenweiler Hof.
Mit Betreten des Campingpark Gitzenweiler Hof OHG in Lindau – Gitzenweiler erkennen Sie die folgende Platzordnung an.
- Der Zutritt zum Campingpark Gitzenweiler Hof und der Aufenthalt sind nur gestattet, wenn ein gültiger Mietvertrag für einen Stellplatz besteht, d.h. eine Anmeldung in der Rezeption erfolgt ist.
Jeder Camper ist verpflichtet, seinen Besuch bzw. nicht zur Familie gehörende Personen in der Rezeption vor Eintritt in den Campingpark anzumelden und die Personengebühr bzw. Übernachtungsgebühr einen Tag vor Abreise laut gültiger Preisliste zu entrichten.
- Bitte nehmen Sie grundsätzlich Rücksicht auf Ihre Mitcamper und vermeiden unnötigen Lärm. Während der Nachtruhe von 23.°° bis 7.°° gilt absolute Ruhe auf dem gesamten Gelände. Während der Mittagsruhe von 12.°° bis 14.°° ist grundsätzlich Lärm zu vermeiden.
Laute Musik ist grundsätzlich nicht gestattet. Bei Verstoß ist mit Platzverweis zu rechnen.
- Auf dem gesamten Campingparkgelände gilt Schrittgeschwindigkeit - auch für Radfahrer etc.
Das Kfz ist innerhalb des Campingparks nicht zu benutzen, sondern nur zum Einfahren bei Ankunft und Ausfahren bei Abreise bzw. für Tagesausflüge. Striktes Fahrverbot gilt in den Ruhezeiten (In der Regel zwischen 12.00 Uhr und 14.00 Uhr sowie 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr.), Ausnahme sind neu anreisende Camper zwecks Verkehrssicherung der Straße. Bitte Aushang der Campingparköffnungszeiten beachten.
- Ein Schrankensystem regelt die Ein- und Ausfahrt in den Campingpark. Eine Einfahrt ist nur möglich, wenn mittels Videokamera die Schranke frei geschaltet wird. Dies setzt voraus, dass jeder Camper zunächst sein Kfz mit dem gültigen Kennzeichen in der Rezeption anzumelden hat, damit das Kennzeichen in der EDV gespeichert werden kann.
Pro gemietetem Stellplatz darf sich nur ein Kfz auf dem dafür vorgesehenen Stellplatz im Campingpark befinden. Für das zweite Fahrzeug ist die Schrankenöffnung zum Ein- und Ausladen möglich. Die Fahrzeuge angemeldeter Besucher oder ein Zweitwagen des Campers sind sonst grundsätzlich auf dem Parkplatz abzustellen.
Jeder Camper hat eine zusätzliche Gast-Nummer für das Schrankensystem bei Störungen.
Es ist in jedem Fall verboten, diese persönliche Codenummer an Dritte bekannt zu geben.
- Der angemietete Stellplatz und der darauf abgestellte Wohnwagen mit Vorzelt ist vom Mieter stets sauber und ordentlich zu halten. Unrat und Müll sind täglich zu den Recyclingstationen zu bringen. Eine Umgrenzung des Stellplatzes mit Gräben ist nicht gestattet. Auf unserem Natur-Campingpark legen wir großen Wert auf unversiegelte Bodenflächen. Daher ist es nicht gestattet, Vorzeltauslegeware zu verwenden. Durch das Auslegen der luftundurchlässigen Folie stirbt die Grasnarbe ab und der nächste Camper steht bei Regen im Schlamm. Als Alternative stehen im Betriebshof Holzlattenroste (150 cm x 60 cm) gegen geringe Gebühren bereit. Außerhalb des Vorzeltes dürfen ebenfalls keine Versiegelungen vorgenommen werden.
- Eine umweltbewußte Mülltrennung in die eigens aufgestellten Recyclingbehälter ist vorzunehmen, da das Nichttrennen von Müll gegen unser Naturbewußtsein verstößt und die Gebühren für Camper auf Dauer erhöhen würde. Wir fühlen uns dem ‚ECO - Camping Gedanken‘ verpflichtet .
Sperrmüll, defekte Gerätschaften wie Fernseher, Stühle, alte Zelte etc. hat der Camper selbst beim Städtischen Wertstoffhof zu entsorgen. Stellt er solche Gegenstände unberechtigt auf dem Campingpark ab oder wirft diese in einen der Müllcontainer, werden entsprechende Entsorgungskosten und Arbeitsaufwand dem Camper direkt berechnet.
Bei Verstößen kann er fristlos vom Campingpark verwiesen werden.
- Bitte behandeln Sie die Anlagen und Einrichtungen des Platzes sorgsam und halten diese sauber. Nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Mit-Camper und verhalten Sie sich verantwortungsbewußt. Unnötiger Wasserverbrauch ist zu vermeiden. In den Spülbecken darf nur das Spülen von Geschirr vorgenommen werden. Schuhe, Fahrräder, Wäsche waschen etc. ist nur in den extra dafür vorgesehenen Waschbecken bzw. an der Entsorgungsstation gestattet.
- Bitte begleiten Sie Kinder unter 6 Jahren grundsätzlich ins Sanitärgebäude. Jeder Camper haftet für Beschädigungen, die durch seine Kinder oder seine Gäste auf dem gesamten Campingpark verursacht werden.
- Wir sind hundefreundlich und gestatten das Mitbringen von Hunden. Innerhalb des gesamten Campingparks, auf den Parkflächen und auf dem angemieteten Stellplatz sind Hunde grundsätzlich an der Leine zu halten. Sanitärgebäude, Schwimmbad und Spielbereiche dürfen mit Hunden nicht betreten werden. Bei Verstoß müssen 25,00 EUR je Einzelfall abgerechnet werden. Bitte gehen Sie mit den Hunden außerhalb des Campings und des Parkplatzgeländes Gassi. Nehmen Sie als Hundehalter bitte Rücksicht auf die angrenzenden landwirtschaftlichen Betriebe und lassen Ihren Hund nicht frei über die grünen Futter-Wiesen laufen, da die Kühe das verunreinigte Gras nicht fressen.
- Offene Feuer sind aus Sicherheitsgründen auf dem gesamten Gelände verboten. Ebenso die Verwendung von Spiritus oder leicht brennbaren Flüssigkeiten, z. B. beim Anzünden eines Grills oder dergleichen.
- Den Anordnungen der Campingparkverwaltung und ihrer Mitarbeiter ist Folge zu leisten. Bei Verstößen gegen die Campingparkordnung kann die Platzleitung von ihrem Hausrecht Gebrauch machen.
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an unser Service Personal in der Rezeption.
Bereitschafts-Mobil-Telephon für Notfälle: Heidrun Müller, Mobil-Tel.: 0049 151 145 00 550
- Frühere Campingparkordnungen verlieren hiermit ihre Gültigkeit.
Lindau, Juni 2009
Stand 01.07.2009
1) Regelungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen regeln die wechselseitigen Pflichten und Rechte zwischen dem Campinggast und der Campingpark Gitzenweiler Hof OHG in Lindau-Gitzenweiler. Die vertraglichen Leistungen des Campingparks werden
aufgrund der vorliegenden jeweils gültigen Angebote, Beschreibungen und Preisangaben der für den Reisezeitraum gültigen Preislisten erbracht. Telefonische Auskünfte, Nebenabreden oder sonstige Zusicherungen, gleich welcher Art, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch die Campingpark Gitzenweiler Hof OHG Vertragsbestandteil.
2) Buchung
Buchungen können telefonisch in aller Regel in der Zeit von Montag bis Sonntag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.30 Uhr bis 18.00 Uhr oder per Fax oder E-Mail oder während der Rezeptionsöffnungszeiten vorgenommen werden.
Mit der Anmeldung bzw. der Buchung bietet der Campinggast den Abschluss eines Campingvertrages verbindlich an. Dieser Vertrag ist erst mit schriftlicher Annahmebestätigung durch die Campingpark Gitzenweiler Hof OHG für den
angegebenen Zeitraum und für die angemeldete Personenzahl rechtswirksam. Ein Anspruch auf Zuteilung eines bestimmten Stellplatzes oder eines bestimmten Bereiches besteht nicht. Wünsche können geäußert werden.
3) ReisegruppenGruppen ab 10 Einheiten werden nur nach Voranmeldung angenommen. Gruppen, die nicht in einem Campingclub oder nicht in einem Verein organisiert sind, können nicht aufgenommen werden. Grundsätzlich hat bei einer Gruppe ein von der Gruppe bevollmächtigter verantwortlicher Ansprechpartner vor Ort der Campingpark Gitzenweiler Hof OHG zur Verfügung zu stehen.
4) Jugendliche Aufenthalte von Jugendlichen unter 18 Jahren sind nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestattet, dem von den Eltern mitreisender Jugendlicher die elterlichen Rechte und Pflichten und die Verantwortung übertragen wurde. Die Vorlage eines entsprechenden schriftlichen Dokumentes der Eltern ist erforderlich.
5) Mietdauer
Für die Saison A (Monate Juli, August sowie Feiertage und lange Wochenenden) ist rechtzeitig eine Buchung unter unverzüglicher Anzahlung vorzunehmen. Dies gilt auch für Komfortplätze in der übrigen Jahreszeit. Für die Monate Juli
und August gilt für Standardplätze eine Mindestbuchungszeit von fünf Nächten mit flexiblem Anreisetag und für Komfortplätze eine Mindestbuchungszeit von sieben Nächten mit Anreisetag am Samstag. Die Mindestbuchungszeit zu Ostern, Pfingsten, Fronleichnam und Himmelfahrt beträgt drei Nächte.
6) Buchungsbestätigung Eine verbindliche Buchungsbestätigung wird innerhalb von vier bis fünf Tagen versandt. Diese ist hinsichtlich der Personenzahl und der Daten vom Campinggast zu überprüfen. Nach Erhalt dieser Buchungsbestätigung ist die Anzahlung von 100,00 € (unter fünf Nächten 50,00 €) unter Angabe des Namens und Anreisedatums auf das Konto Nr. 412150854 bei der
Postbank Nürnberg, BLZ 760 100 85 (IBAN: DE 04 76 01 00 85 04 12 15 08 54, BIC/Swift: PB NKD EFF 760) zu leisten. Nach Eingang der Anzahlung wird die Zahlung bestätigt und der Stellplatz ist zum Anreisetag ab 15.00 Uhr
reserviert und bis zum Ende der Rezeptionsöffnungszeit, spätestens bis 18.00 Uhr, freigehalten. Der Campinggast ist verpflichtet, sofort über eine abweichende oder spätere Anreise zu unterrichten. Ein Einlass in der Zeit von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr ist wegen geschlossener Einfahrtsschranke nicht möglich.
7) AbreiseDer gebuchte Stellplatz ist bis 11.00 Uhr zu räumen und in sauberem Zustand zu verlassen. Nach Absprache mit dem Campingpark kann außerhalb der Hauptsaison A unter Zahlung eines Aufpreises eine spätere Abreisegenehmigung erteilt werden. Eine vorzeitige Abreise ist dem Campingpark Gitzenweiler Hof unverzüglich bekannt zu geben.
8) Platznutzung Der zugewiesene Platz darf maximal durch die Personenzahl genutzt werden, die sich angemeldet hat und nur mit einem PKW. Der Campinggast, der die Buchung getätigt hat, haftet persönlich für alle Verpflichtungen, die sich aus dem geschlossenen Vertrag ergeben für die von ihm angemeldeten Personen.
9) Anzeigepflichten
Bei bestehenden Mängeln ist der Campinggast verpflichtet, dem Campingpark Gitzenweiler Hof den Mangel unverzüglich anzuzeigen. Wird diese Anzeige unterlassen, stehen dem Campinggast keine Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund zu.
10) Preisliste Die vom Campinggast zu zahlenden Gebühren ergeben sich ausschließlich aus den jeweils gültigen Preislisten der Campingpark Gitzenweiler Hof OHG. Dies gilt auch für Sonderangebote wie „GITZ Hits“ u.a. Mit dem Betreten des Campingparks akzeptiert der Campinggast die aktuelle Preisliste, die auch im Schaukasten gegenüber der Rezeption aushängt. Zahlung kann Bar und mit EC Karte und Geheimnummer erfolgen. Es werden keine Kreditkarten akzeptiert.
Ein Geldautomat der DiBa ist vorhanden.
11) Kurtaxe Der Campingpark Gitzenweiler Hof ist durch die Kurtaxenverordnung der Stadt Lindau verpflichtet, Kurtaxe entsprechend der geltenden Kurtaxensatzung einzuziehen. Der als Kurtaxe abzuführende Betrag wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Bei vorzeitiger Abreise kann keine Gutschrift der Kurtaxe erfolgen.
12) Rücktritt Der Campinggast kann jederzeit mit entsprechender schriftlicher Erklärung gegenüber dem Campingpark Gitzenweiler Hof vom geschlossenen Campingvertrag zurücktreten. Dies gilt nicht für angemietete Objekte. Entscheidend für die Folgen des Rücktritts ist der Eingang der Erklärung beim Campingpark Gitzenweiler Hof.
Tritt der Campinggast von dem Campingvertrag über ein angemietetes Objekt zurück, ist der Campingpark Gitzenweiler Hof berechtigt, folgende Entschädigungen zu verlangen:
Rücktritt bis 60 Tage vor Mietbeginn 10 % des Mietpreises
Rücktritt bis 45 Tage vor Mietbeginn 25 % des Mietpreises
Rücktritt bis 30 Tage vor Mietbeginn 50 % des Mietpreises
Rücktritt bis 7 Tage vor Mietbeginn 75 % des Mietpreises
Bei späterem Rücktritt oder vorzeitiger Abreise ist der Campinggast zur Bezahlung des Mietpreises in voller Höhe verpflichtet. Die Campingpark Gitzenweiler Hof OHG ist berechtigt, vom Campingvertrag zurückzutreten, wenn das Mietobjekt nach Vertragsabschluss infolge höherer Gewalt nicht zur Verfügung gestellt werden kann. In diesem Fall werden gezahlte Beträge zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche darüber hinaus sind ausgeschlossen. Die Campingpark Gitzenweiler Hof OHG ist in diesem Fall zur sofortigen Information des Campinggastes verpflichtet.
Im eigenen Freizeitgefährt auf einem Standardstellplatz entstehen keine Gebühren für Storno oder bei vorzeitiger Abreise.
13) Kündigung Die Campingpark Gitzenweiler Hof OHG ist zu einer fristlosen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund berechtigt, wenn der Campinggast durch sein Verhalten nachhaltig gegen die Campingplatzordnung verstößt, andere gefährdet, nachhaltige Störungen verursacht, eine vertragswidrige Nutzung des Stellplatzes oder des Mietobjektes vornimmt oder sich in sonstiger Weise grob vertragswidrig verhält. In diesem Fall hat der Campinggast keinen Anspruch auf Rückzahlung des Mietpreises.
14) Haftung Die Campingpark Gitzenweiler Hof OHG haftet ausschließlich nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Er haftet insbesondere nicht für Schäden, die durch den Ausfall oder die Störung von Wasser-, Strom- oder Gasversorgungen entstehen sowie für Lärmbelästigungen durch Dritte sowie für fahrlässige Pflichtverletzungen, durch die Schäden eintreten, die durch die Benutzung der auf dem Gelände befindlichen Anlagen oder Geräte - auch außer Betrieb genommene - und Vorkehrungen entstehen. Dies gilt auch bei Pflichtverletzungen von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen der Campingpark Gitzenweiler Hof OHG.
Insbesondere ist keine Haftung der Campingpark Gitzenweiler Hof OHG gegeben für Beschädigungen, Unglücksfälle, Verluste oder sonstige Unregelmäßigkeiten, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Platzes entstehen.
Soweit Haftungsausschlüsse gesetzlich unzulässig sind, ist eine Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen nur gegeben wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Das Baden im See ist nicht gestattet. Die Nutzung des unbeheizten Freibades erfolgt auf eigene Gefahr.
Der Campinggast ist verpflichtet, alle Räumlichkeiten, Mietobjekte, Stellplatz und Inventar pfleglich zu behandeln.
15) Campingplatzordnung
Die Campingplatzordnung, die aushängt und auf Wunsch ausgehändigt wird, ist für alle Campinggäste verbindlich.
16) BesucherDer Campinggast ist verpflichtet, Besucher an der Rezeption des Campingparks vor Eintritt in den Campingpark anzumelden und er trägt Sorge dafür, dass die Gebühren laut gültiger Preisliste vor Abreise an der Rezeption entrichtet werden.
17) Platzeinfahrt Bei Anreise ist der Campinggast verpflichtet, sein Kfz-Kennzeichen anzumelden. Dieses wird benötigt für die kameragesteuerte Schrankenanlage am Eingang des Campingparks. Bei Anmeldung erhält der Campinggast seine persönliche Gastnummer für die Schrankenbedienung, die ggf. notwendig ist zur manuellen Öffnung der Schranke, so das Kfz-Kennzeichen nicht oder nicht richtig erfasst wird. Diese Gastnummer berechtigt nur das angemeldete Fahrzeug, die Schranke zu passieren. Eine Weitergabe dieser Gastnummer an Dritte ist untersagt.
18) Parken Die Fahrzeuge der Besucher und eigene Zweitfahrzeuge sind grundsätzlich kostenpflichtig und außerhalb des Campingparkgeländes (vor der Schranke, auf einem ausgewiesenen PKW Parkplatz) zu parken.
19) Allgemeines
Das Recht der Aufrechnung steht dem Campinggast nur mit solchen Forderungen zu, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Zwischen dem Campinggast und der Campingpark Gitzenweiler Hof OHG gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Lindau am Bodensee, so der Campinggast keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder dessen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Im Übrigen gilt der allgemeine gesetzliche Gerichtsstand.