Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Campingpark Gitzenweiler Hof GmbH

Hier finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Campingpark Gitzenweiler Hof GmbH für Buchungen, Aufenthalte, Stellplätze und Mietunterkünfte.

1. Regelungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen regeln die wechselseitigen Pflichten und Rechte zwischen dem Campinggast und der Campingpark Gitzenweiler Hof GmbH in Lindau (Bodensee). Die vertraglichen Leistungen des Campingparks werden aufgrund der vorliegenden jeweils gültigen Angebote, Beschreibungen und Preisangaben der für den Reisezeitraum gültigen Preislisten erbracht. Telefonische Auskünfte, mündliche Nebenabreden oder sonstige Zusicherungen, gleich welcher Art, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch die Campingpark Gitzenweiler Hof GmbH Vertragsbestandteil.

2. Buchung

Buchungen sind in aller Regel online über unsere Homepage vorzunehmen, in Ausnahmefällen während der Rezeptionsöffnungszeiten bis 7 Tage vor Anreise möglich. Zu diesem Zeitpunkt werden bei Stellplätzen 50,00 € bei einem Kurzaufenthalt von bis zu 2 Nächten 30,00 € beziehungsweise bei Mietobjekten 25 % des Gesamtpreises, jedoch mindestens 30,00 €, fällig. Kurzfristig werden nur noch Online-Buchungen über die eigene Homepage mit sofortiger Kreditkarten-Abbuchung angenommen. Mit der Anmeldung beziehungsweise der Buchung bietet der Campinggast den Abschluss eines Campingvertrages verbindlich an. Dieser Vertrag ist erst mit schriftlicher Annahmebestätigung durch die Campingpark Gitzenweiler Hof GmbH für den angegebenen Zeitraum und für die angemeldete Personenzahl rechtswirksam. Ein Anspruch auf Zuteilung eines bestimmten Stellplatzes, einer bestimmten Größe oder eines bestimmten Bereiches besteht nicht. Wünsche können geäußert werden.

3. Minderjährige

Aufenthalte von Minderjährigen sind nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestattet oder in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson, der von den Erziehungsberechtigten die Aufsichtspflicht übertragen wurde. Diese Übertragung wird ausschließlich mit dem auf der Homepage zur Verfügung gestellten Formular zum Download akzeptiert.

4. Mietdauer

Stellplätze unterliegen keiner Mindestbuchzeit. Für Mietunterkünfte gilt in der Saison B eine Mindestbuchungszeit von 3 Nächten sowie in Saison A eine Mindestbuchungszeit von 7 Nächten. Mietbäder unterliegen einem Mindestaufenthalt von 3 Nächten.

5. Buchungsbestätigung

Eine Buchungsbestätigung erfolgt von der Campingpark Gitzenweiler Hof GmbH in der Regel per E-Mail. Diese ist hinsichtlich der Daten vom Campinggast zu überprüfen. Für eine verbindliche Reservierung ist nach Erhalt dieser Buchungsbestätigung auf Anforderung innerhalb von 7 Tagen für Stellplätze eine Anzahlung in Höhe von 50,00 € bei einem Kurzaufenthalt von bis zu 2 Nächten 30,00 €, bei Mietobjekten in Höhe von 25 % des Gesamtpreises, jedoch immer mindestens 30,00 €, unter Angabe der Buchungsnummer, des Namens und des Anreisedatums auf ein Konto der Campingpark Gitzenweiler Hof GmbH zu leisten.

Für Mietunterkünfte haben die terminierten Zahlungen wie im Mietvertrag vereinbart fristgerecht zu erfolgen. Nach Eingang der Anzahlung wird die Zahlung bestätigt. Der Stellplatz ist am Anreisetag ab 15.00 Uhr reserviert und wird bis 18.00 Uhr freigehalten. Mietunterkünfte sind ab 16.00 Uhr verfügbar. Eine spätere Ankunft bis maximal 22.00 Uhr ist mit der Campingpark Gitzenweiler Hof GmbH abzusprechen.

6. Strom

Die Strompauschale gilt nur für den üblichen Bedarf auf dem Platz mit Wohnwagen, Zelt oder Camper. Der entnommene Strom darf nicht zum Aufladen von Elektro-Mobilen oder ähnlichen Fahrzeugen sowie nicht zum Betreiben von elektrisch betriebenen Klima- oder Heizungsanlagen genutzt werden. Bei unberechtigter Stromentnahme sind pauschal zusätzlich Stromkosten in Höhe von 100,00 € zu zahlen.

7. Abreise

Der gebuchte Stellplatz ist bis 11.00 Uhr zu räumen und in sauberem Zustand zu verlassen. Nach Absprache mit dem Campingpark kann außerhalb der Hauptsaison A unter Zahlung eines Aufpreises eine spätere Abreisegenehmigung erteilt werden. Eine vorzeitige Abreise ist dem Campingpark Gitzenweiler Hof unverzüglich bekannt zu geben. Mietunterkünfte sind nach Abnahme und unter Einhaltung der vertraglichen Pflichten bis 10.00 Uhr zu räumen.

Offene Restzahlungen haben vor Abreise, möglichst am Vorabend, per EC-, Kreditkarte oder in bar zu erfolgen.

8. Platznutzung und Haftung

Der zugewiesene Platz darf maximal durch die angemeldete Personenzahl und nur mit einem Fahrzeug genutzt werden. Änderungen bezüglich Mitreisenden und Haustieren sind unverzüglich der Rezeption mitzuteilen. Der Campinggast, der die Buchung getätigt hat, haftet persönlich für alle Verpflichtungen, die sich aus dem geschlossenen Vertrag ergeben.

9. Anzeigepflichten

Bei bestehenden Mängeln ist der Campinggast verpflichtet, der Campingpark Gitzenweiler Hof GmbH den Mangel unverzüglich anzuzeigen. Wird diese Anzeige unterlassen, stehen dem Campinggast keine Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund zu.

10. Preisliste

Die vom Campinggast zu zahlenden Gebühren ergeben sich ausschließlich aus den jeweils gültigen Preislisten der Campingpark Gitzenweiler Hof GmbH. Dies gilt auch für „GITZ-Hits“-Angebote. Diese sind ausschließlich online buchbar. Mit dem Betreten des Campingparks akzeptiert der Campinggast die aktuelle Preisliste laut Aushang.

10.a. Preisänderungsklausel

Die Campingpark Gitzenweiler Hof GmbH ist berechtigt, die jeweilige Preisliste an veränderte Marktbedingungen, insbesondere bei erheblichen Veränderungen in den Verbrauchs- oder Beschaffungskosten oder bei Änderungen der Umsatzsteuer, anzupassen. Bei entsprechenden Preiserhöhungen steht dem Gast ein Kündigungsrecht zu. Die Bearbeitungsgebühr wird in diesem Fall einbehalten. Dies wird dem Gast von der Campingpark Gitzenweiler Hof GmbH in diesen Fällen in Textform mitgeteilt.

11. Kurtaxe

Die Campingpark Gitzenweiler Hof GmbH ist durch die Kurtaxenverordnung der Stadt Lindau verpflichtet, Kurtaxe entsprechend der zum Reisezeitpunkt geltenden Kurtaxensatzung einzuziehen. Der als Kurtaxe abzuführende Betrag wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

12. Rücktritt und Änderung von Buchungsdaten

Der Campinggast kann jederzeit mit entsprechender Erklärung gegenüber der Campingpark Gitzenweiler Hof GmbH vom geschlossenen Campingvertrag zurücktreten. Rücktrittserklärungen und Stornierungen haben schriftlich zu erfolgen und werden rückbestätigt. Grundsätzlich können Umbuchungswünsche im Zeitraum des laufenden Kalenderjahres nach Möglichkeit und Verfügbarkeit berücksichtigt werden. Im Einzelnen gilt Folgendes:

a) Bei Aufenthalt im eigenen Freizeitgefährt und/oder Aufenthalt auf einem Zeltplatz

Bei Stornierung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 € berechnet. Bei einem Kurzaufenthalt von bis zu 2 Nächten beträgt die Bearbeitungsgebühr 30,00 €. Weitere Kosten entstehen nicht. Bei Stornierung oder Nichtanreise verbleibt somit die Anzahlung bei der Campingpark Gitzenweiler Hof GmbH. Im Übrigen kann bei jeder übermittelten Änderung der Buchungsdaten nach erfolgter Buchungsbestätigung eine Bearbeitungsgebühr von 30,00 € erhoben werden.

b) Bei Aufenthalt in einer Mietunterkunft

Entscheidend für die Folgen des Rücktritts ist der Eingang der schriftlichen Erklärung bei der Campingpark Gitzenweiler Hof GmbH. Ein Rücktritt des Mieters ist jederzeit bis zu 6 Wochen vor Mietbeginn gegen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25 % des Gesamtpreises möglich. Im Übrigen kann bei jeder übermittelten Änderung der Buchungsdaten nach erfolgter Buchungsbestätigung eine Bearbeitungsgebühr von 30,00 € erhoben werden. Tritt der Campinggast von dem Campingvertrag über ein angemietetes Objekt zurück, ist die Campingpark Gitzenweiler Hof GmbH berechtigt, folgende Entschädigungen zu verlangen:

  • bis 6 Wochen vor Mietbeginn: 25 % des Gesamtpreises
  • 4 bis 6 Wochen vor Mietbeginn: 50 % des Gesamtpreises
  • 1 bis 4 Wochen vor Mietbeginn: 75 % des Gesamtpreises
  • ab 1 Woche beziehungsweise 7 Nächte oder kürzer vor Mietbeginn: 100 % des Gesamtpreises

Es bleibt dem Mieter unbenommen, den Nachweis zu führen, dass in Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder geringere Kosten entstanden sind als die ausgewiesenen Pauschalierungskosten.

Die Campingpark Gitzenweiler Hof GmbH ist berechtigt, vom Campingvertrag zurückzutreten, wenn der Stellplatz beziehungsweise die Mietunterkunft nach Vertragsabschluss infolge höherer Gewalt nicht zur Verfügung gestellt werden kann. In diesem Fall werden gezahlte Beträge zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche darüber hinaus sind ausgeschlossen. Die Campingpark Gitzenweiler Hof GmbH ist in diesem Fall zur sofortigen Information des Campinggastes verpflichtet.

Alle angebotenen Aktionen sowie das Aktivprogramm und alle übrigen Infrastrukturen sind nicht Bestandteil des Vertrages. Wenn einzelne Aktionen, das Aktivprogramm oder andere Einrichtungen ausfallen beziehungsweise geschlossen bleiben, rechtfertigt dies keinen Preisnachlass und keine kostenfreie Stornierung.

Damit Sie bei Stornierung oder Abbruch Ihres Urlaubs aufgrund von Erkrankung, Unfall, Arbeitslosigkeit oder ähnlichen Gründen mögliche finanzielle Verluste ersetzt bekommen, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung.

13. Kündigung

Die Campingpark Gitzenweiler Hof GmbH ist zu einer fristlosen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund berechtigt, wenn der Campinggast durch sein Verhalten gegen die Campingparkordnung verstößt, andere gefährdet, Störungen verursacht, eine vertragswidrige Nutzung des Stellplatzes oder der Mietunterkunft vornimmt oder sich in sonstiger Weise grob vertragswidrig verhält. In diesem Fall hat der Campinggast keinen Anspruch auf Rückzahlung des Mietpreises.

14. Haftung

Die Campingpark Gitzenweiler Hof GmbH haftet ausschließlich nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Sie haftet insbesondere nicht für Schäden, die durch den Ausfall oder die Störung von Wasser-, Strom- oder Gasversorgungen entstehen, sowie für Lärmbelästigungen durch Dritte und für fahrlässige Pflichtverletzungen, durch die Schäden eintreten, die durch die Benutzung der auf dem Gelände befindlichen Anlagen, Geräte und Vorkehrungen entstehen. Dies gilt auch bei Pflichtverletzungen von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen der Campingpark Gitzenweiler Hof GmbH.

Insbesondere ist keine Haftung der Campingpark Gitzenweiler Hof GmbH gegeben für Beschädigungen, Unglücksfälle, Verluste oder sonstige Unregelmäßigkeiten, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Platzes entstehen. Dies gilt auch für Fahrzeuge und Anhänger aller Art sowie deren Inhalt und Ladung, für Zelte, Vorzelte und deren Inhalt. Soweit Haftungsausschlüsse gesetzlich unzulässig sind, ist eine Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen nur gegeben wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Das Baden im See ist nicht gestattet.

Der Campinggast ist verpflichtet, alle Räumlichkeiten, Mietunterkünfte, Stellplätze und Inventar pfleglich zu behandeln.

15. Campingparkordnung

Die Campingparkordnung, die aushängt und auf Wunsch ausgehändigt wird, ist für alle Campinggäste verbindlich.

16. Besucher

Der Campinggast ist verpflichtet, Besucher an der Rezeption des Campingparks vor Eintritt in den Campingpark anzumelden. Er trägt Sorge dafür, dass die Gebühren laut gültiger Preisliste vor Abreise an der Rezeption entrichtet werden. Im Übrigen ist das Betreten des Geländes der Campingpark Gitzenweiler Hof GmbH erlaubnispflichtig. Ausgenommen hiervon sind Besucher der Gastronomie und des Ladens.

17. Zufahrt und Zutritt

Bei Anreise ist der Campinggast verpflichtet, sich in der Rezeption anzumelden. Der Gast hat die Anreisespur zu nutzen und darauf zu achten, dass Ein- und Ausfahrt zum Campingpark frei gehalten werden. Bei Anmeldung wird das korrekte Kfz-Kennzeichen für Ein- und Ausfahrt der kameragesteuerten Schrankenanlage benötigt. Nach erfolgtem Check-in ist die Einfahrt zulässig. Hierzu bitte vorfahren und an der Haltelinie stoppen, bis der Lesevorgang abgeschlossen ist und die Schranke öffnet. Für Verzögerung beziehungsweise Verweigerung der Schrankenöffnung aufgrund eines vom GITZ nicht zu vertretenden technischen Defekts wird keine Haftung übernommen.

18. Parken

Die Fahrzeuge der Besucher und Zweitfahrzeuge der Übernachtungsgäste sind grundsätzlich kostenpflichtig und außerhalb des Campingparkgeländes vor der Schranke zu parken.

Die Übernachtungsparkplätze U1-U17 sind für Reisemobile und Caravans auf der Durchreise frei zu halten.

19. Allgemeines

Das Recht der Aufrechnung steht dem Campinggast nur mit solchen Forderungen zu, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zwischen dem Campinggast und der Campingpark Gitzenweiler Hof GmbH gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Lindau am Bodensee, sofern der Campinggast keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder dessen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt der allgemeine gesetzliche Gerichtsstand.

Stand: Oktober 2023 / Campingpark Gitzenweiler Hof GmbH

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