Hier finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Campingpark Gitzenweiler Hof GmbH für Buchungen, Aufenthalte, Stellplätze und Mietunterkünfte.
1. Regelungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen regeln die wechselseitigen Pflichten und Rechte zwischen dem Campinggast und der Campingpark Gitzenweiler Hof GmbH in Lindau (Bodensee). Die vertraglichen Leistungen des Campingparks werden aufgrund der vorliegenden jeweils gültigen Angebote, Beschreibungen und Preisangaben der für den Reisezeitraum gültigen Preislisten erbracht. Telefonische Auskünfte, mündliche Nebenabreden oder sonstige Zusicherungen, gleich welcher Art, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch die Campingpark Gitzenweiler Hof GmbH Vertragsbestandteil.
2. Buchung
Buchungen sind in aller Regel online über unsere Homepage vorzunehmen, in Ausnahmefällen während der Rezeptionsöffnungszeiten bis 7 Tage vor Anreise möglich. Zu diesem Zeitpunkt werden bei Stellplätzen 50,00 €, bei einem Kurzaufenthalt von bis zu 2 Nächten 30,00 €, bzw. bei den Mietobjekten wie VARIAs und Miet-Wohnwagen 25 % des Gesamtpreises, jedoch mindestens 30,00 €, bei den Mietobjekten wie Bike Box 100 % des Gesamtpreises fällig. Kurzfristig werden nur noch Online-Buchungen über die eigene Homepage mit sofortiger Kreditkarten-Abbuchung angenommen.
Mit der Anmeldung bzw. der Buchung bietet der Campinggast den Abschluss eines Campingvertrages verbindlich an. Dieser Vertrag ist erst mit schriftlicher Annahmebestätigung durch die Campingpark Gitzenweiler Hof GmbH für den angegebenen Zeitraum und für die angemeldete Personenzahl rechtswirksam. Ein Anspruch auf Zuteilung eines bestimmten Stellplatzes, einer bestimmten Größe oder eines bestimmten Bereiches besteht nicht. Wünsche können geäußert werden.
3. Minderjährige
Aufenthalte von Minderjährigen sind nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestattet oder von einer erwachsenen Aufsichtsperson, der von den Erziehungsberechtigten die Aufsichtspflicht übertragen wurde, wobei diese Übertragung ausschließlich auf dem zum Download auf der Homepage zur Verfügung gestellten Formular akzeptiert wird.
4. Mietdauer
Für Stellplätze (Reisen mit eigenem Gefährt), sowie die Übernachtung in den Bike Boxen besteht keine Mindestbuchungszeit. Bei Übernachtung in den Mietunterkünften VARIA und Miet-Wohnwagen gilt in der Saison B eine Mindestbuchungszeit von 3 Nächten, in der Saison A eine Mindestbuchungszeit von 7 Nächten. Bei Mietbädern ist der Mindestaufenthalt 3 Nächte. Die aktuellen Saisonzeiten: https://www.gitzenweiler-hof.de/de/info-service/urlaub-preise-angebote-lindau-bodensee/saisonzeiten
5. Buchungsbestätigung
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Soweit nicht im Rahmen einer Online-Buchung die für den Vertragsschluss aufgeführten Anzahlungen erfolgt sind, erfolgt von der Campingpark Gitzenweiler Hof GmbH in der Regel per E-Mail eine Buchungsbestätigung. Diese ist hinsichtlich der Daten vom Campinggast zu überprüfen. Für eine verbindliche Reservierung ist nach Erhalt dieser Buchungsbestätigung auf Anforderung innerhalb von 7 Tagen für Stellplätze eine Anzahlung in Höhe von 50,00 € (bei einem Kurzaufenthalt von bis zu 2 Nächten 30,00 €), bei Mietunterkünfte wie VARIAs und Miet-Wohnwagen in Höhe von 25 % des Gesamtpreises, jedoch immer mindestens 30,00 € bei den Mietunterkünften Bike Box 100 % des Gesamtpreises unter Angabe der Buchungsnummer, des Namens und Anreisedatums auf ein Konto der Campingpark Gitzenweiler Hof GmbH zu leisten. Für Mietunterkünfte haben die terminierten Zahlungen wie im Mietvertrag vereinbart fristgerecht zu erfolgen. Nach Eingang der Anzahlung wird die Zahlung bestätigt. Der Stellplatz ist am Anreisetag ab 15.00 Uhr reserviert und wird bis 18.00 Uhr freigehalten. Mietunterkünfte sind ab 16.00 Uhr verfügbar. Eine spätere Ankunft bis max. 22.00 Uhr ist mit der Campingpark Gitzenweiler Hof GmbH abzusprechen.
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Bei Buchungen eines Aufenthaltes auf dem Campingpark Gitzenweiler Hof durch einen Drittanbieter erfolgt die Buchungsbestätigung durch den Drittanbieter, womit der Vertrag über den Aufenthalt geschlossen ist. Eine Bestätigung der Campingpark Gitzenweiler Hof GmbH, in der nochmals der genaue Buchungszeitraum aufgeführt ist, erfolgt mit der Aufforderung, die in dieser Bestätigung aufgeführten Zahlungen zu leisten.
6. Strom
Die Strom Pauschale GILT NUR FÜR DEN üblichen Bedarf auf dem Platz mit Wohnwagen/Zelt/Camper, der entnommene Strom darf NICHT zum Aufladen von Elektro-Mobilen oder ähnlichem, des Weiteren nicht zum Betreiben von elektrisch betriebenen Klima-/Heizungsanlagen genutzt werden. Bei unberechtigter Stromentnahme sind pauschal zusätzlich Stromkosten in Höhe von € 100,00 zu zahlen.
7. Abreise
Offene Restzahlungen haben vor Abreise, möglichst am Vorabend, per EC-, Kreditkarte oder in bar zu erfolgen.
Der gebuchte Stellplatz ist bis 11.00 Uhr zu räumen und in sauberem Zustand zu verlassen. Nach Absprache mit dem Campingpark kann außerhalb der Hauptsaison A unter Zahlung eines Aufpreises eine spätere Abreisegenehmigung erteilt werden. Eine vorzeitige Abreise ist dem Campingpark Gitzenweiler Hof unverzüglich bekannt zu geben. Mietunterkünfte sind nach Abnahme und unter Einhaltung der vertraglichen Pflichten bis 10.00 Uhr zu räumen.
8. Platznutzung und Haftung
Der zugewiesene Platz darf maximal durch die Personenzahl genutzt werden, die sich angemeldet hat und nur mit einem Fahrzeug. Änderung bezüglich Mitreisenden und Haustieren sind unverzüglich der Rezeption mitzuteilen. Der Campinggast, der die Buchung getätigt hat, haftet persönlich für alle Verpflichtungen, die sich aus dem geschlossenen Vertrag ergeben.
9. Anzeigepflichten
Bei bestehenden Mängeln ist der Campinggast verpflichtet, der Campingpark Gitzenweiler Hof GmbH den Mangel unverzüglich anzuzeigen. Wird diese Anzeige unterlassen, stehen dem Campinggast keine Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund zu.
10. Preisliste
Die vom Campinggast zu zahlenden Gebühren ergeben sich ausschließlich aus den jeweils gültigen Preislisten der Campingpark Gitzenweiler Hof GmbH. Dies gilt auch für „GITZ-Hits“-Angebote. Diese sind ausschließlich nur online buchbar. Mit dem Betreten des Campingparks akzeptiert der Campinggast die aktuelle Preisliste laut Aushang.
10a. Preisänderungsklausel
Die Campingpark Gitzenweiler Hof GmbH ist berechtigt, die jeweilige Preisliste an verändernde Marktbedingungen, insbesondere bei erheblichen Veränderungen in den Verbrauchs-/Beschaffungskosten oder Änderungen der Umsatzsteuer anzupassen. Bei entsprechenden Preiserhöhungen steht dem Gast ein Kündigungsrecht zu. Die Bearbeitungsgebühr würde in dem Fall einbehalten werden. Dies wird ihm von der Campingpark Gitzenweiler Hof GmbH in diesen Fällen in Textform mitgeteilt.
11. Kurtaxe
Die Campingpark Gitzenweiler Hof GmbH ist durch die Kurtaxenverordnung der Stadt Lindau verpflichtet, Kurtaxe entsprechend der zum Reisezeitpunkt geltenden Kurtaxensatzung einzuziehen. Der als Kurtaxe abzuführende Betrag wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
12. Rücktritt/Stornierung/Änderung von Buchungsdaten
Grundsätzlich wird ein Campinggast als Mieter im eigenen Freizeitgefährt oder Aufenthalt auf einem Zeltplatz oder in einer Mietunterkunft von der Entrichtung der Miete nicht dadurch befreit, dass er durch ein in seiner Person liegenden Grund an der Ausübung seines Gebrauchsrechts gehindert wird. Das heißt, dass grundsätzlich eine Zahlungsverpflichtung des Gastes auch besteht bei Krankheit, Unfall u. ä., unabhängig davon, ob der Gast die Umstände beeinflussen kann. Unter Hinweis auf die unter a) und b) aufgeführten Folgen kann der Campinggast jederzeit mit entsprechender Erklärung gegenüber der Campingpark Gitzenweiler Hof GmbH vom geschlossenen Campingvertrag zurücktreten. Rücktrittserklärungen/Stornierungen haben schriftlich zu erfolgen und werden berücksichtigt. Grundsätzlich können Umbuchungswünsche im Zeitraum des laufenden Kalenderjahres nach Möglichkeit/Verfügbarkeit berücksichtigt werden. Im Einzelnen gilt folgendes:
a) bei Aufenthalt mit dem eigenen Freizeitgefährt:
Bei Stornierung oder Nichtanreise berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 € (Anzahlung), bei einem Kurzaufenthalt von bis zu zwei Nächten 30,00 €.
b) bei Aufenthalt in der Mietunterkunft Bike Box verbleibt ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt des Eingangs einer Rücktritts-/Stornierungserklärung des Mieters der Gesamtbetrag bei der Campingpark Gitzenweiler Hof GmbH.
c) bei Aufenthalt in der Mietunterkunft Miet-Wohnwagen und VARIA:
Tritt der Campinggast von dem Campingvertrag über ein angemietetes Objekt zurück, ist der Campingpark Gitzenweiler Hof berechtigt, folgende Bearbeitungsgebühr zu verlangen:
- bis 6 Wochen vor Mietbeginn: 25 % des Gesamtpreises
- 4 bis 6 Wochen vor Mietbeginn: 50 % des Gesamtpreises
- 1 bis 4 Wochen vor Mietbeginn: 75 % des Gesamtpreises
- ab 1 Woche (7 Nächte) oder kürzer vor Mietbeginn: 100 % des Gesamtpreises
In allen Fällen des Rücktritts/der Stornierung oder in dem Fall, in dem der Mieter ohne jede Erklärung die gebuchten Termine nicht wahrnimmt, bleibt es dem Mieter unbenommen, den Nachweis zu führen, dass durch seinen Rücktritt/Stornierung oder Nichterscheinen keine oder geringere Kosten entstanden sind, als die oben ausgewiesenen Kosten/Bearbeitungsgebühren.
Im Übrigen kann für weitere übermittelte Änderungen der Buchungsdaten nach erfolgter Buchungsbestätigung jeweils eine Bearbeitungsgebühr von 30,00 € erhoben werden.
Die Campingpark Gitzenweiler Hof GmbH ist berechtigt, vom Campingvertrag zurückzutreten, wenn der Stellplatz bzw. die Mietunterkunft nach Vertragsabschluss infolge höherer Gewalt nicht zur Verfügung gestellt werden kann. In diesem Fall werden gezahlte Beträge zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche darüber hinaus sind ausgeschlossen. Die Campingpark Gitzenweiler Hof GmbH ist in diesem Fall zur sofortigen Information des Campinggastes verpflichtet.
Voraussetzung, dass Sie bei Stornierung oder Abbruch Ihres Urlaubs aufgrund von Erkrankung, Unfall, Arbeitslosigkeit usw. mögliche finanzielle Verluste ersetzt bekommen, ist der Abschluss einer Reiserücktrittversicherung bei einem Fremdanbieter / Dritten.
13. Kündigung
Die Campingpark Gitzenweiler Hof GmbH ist zu einer fristlosen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund berechtigt, wenn der Campinggast durch sein Verhalten gegen die Campingparkordnung verstößt, andere gefährdet, Störungen verursacht, eine vertragswidrige Nutzung des Stellplatzes oder der Mietunterkunft vornimmt oder sich in sonstiger Weise grob vertragswidrig verhält. In diesem Fall hat der Campinggast keinen Anspruch auf Rückzahlung des Mietpreises.
14. Haftung
Die Campingpark Gitzenweiler Hof GmbH haftet ausschließlich nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Er haftet insbesondere nicht für Schäden, die durch den Ausfall oder die Störung von Wasser-, Strom- oder Gasversorgungen, WLAN-Nutzung u.a. entstehen sowie für Lärmbelästigungen durch Dritte sowie für fahrlässige Pflichtverletzungen, durch die Schäden eintreten, die durch die Benutzung der auf dem Gelände befindlichen Anlagen oder Geräte - auch außer Betrieb genommene - und Vorkehrungen entstehen. Dies gilt auch bei Pflichtverletzungen von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen der Campingpark Gitzenweiler Hof GmbH.
Insbesondere ist keine Haftung der Campingpark Gitzenweiler Hof GmbH gegeben für Beschädigungen, Unglücksfälle, Verluste oder sonstige Unregelmäßigkeiten, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Platzes entstehen. Dies gilt auch für Fahrzeuge und -anhänger aller Art sowie deren Inhalt und Ladung, für Zelte, Vorzelte und deren Inhalt. Soweit Haftungsausschlüsse gesetzlich unzulässig sind, ist eine Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen nur gegeben wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Das Baden im See ist nicht gestattet.
Die Aufsichtspflicht für Kinder liegt während des gesamten Aufenthalts ausschließlich bei den Eltern/Erziehungsberechtigten. Diese haben Sorge zu tragen für Kinder unter 12 Jahren in Sanitärgebäuden durch die Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson. Minderjährige ohne Erziehungsberechtigte werden nicht aufgenommen.
Der Campinggast ist verpflichtet, alle Räumlichkeiten, Mietunterkunft, Stellplatz und Inventar pfleglich zu behandeln.
15. Campingparkordnung
Die Campingparkordnung, die aushängt und auf Wunsch ausgehändigt wird, ist für alle Campinggäste verbindlich.
16. Besucher
Der Campinggast ist verpflichtet, Besucher an der Rezeption des Campingparks vor Eintritt in den Campingpark anzumelden und er trägt Sorge dafür, dass die Gebühren laut gültiger Preisliste vor Abreise an der Rezeption entrichtet werden. Im Übrigen ist das Betreten des Geländes der Campingpark Gitzenweiler Hof GmbH erlaubnispflichtig. Ausgenommen hiervon sind Besucher der Gastronomie und des Ladens.
17. Zufahrt/Zutritt
Bei Anreise ist der Campinggast verpflichtet sich in der Rezeption anzumelden, wobei der Gast die Anreisespur zu nutzen hat und darauf zu achten ist, dass Ein- und Ausfahrt zum Campingpark frei zu halten sind. Bei Anmeldung wird das korrekte Kfz-Kennzeichen benötigt für Ein- und Ausfahrt der kameragesteuerten Schrankenanlage. Nach erfolgtem Check-in ist die Einfahrt zulässig. Hierzu bitte vorfahren und an der Haltelinie stoppen bis der Lesevorgang abgeschlossen ist und die Schranke öffnet. Für Verzögerung bzw. Verweigerung der Schrankenöffnung aufgrund eines vom GITZ nicht zu vertretenden technischen Defekts wird keine Haftung übernommen.
18. Parken
Die Fahrzeuge der Besucher und Zweitfahrzeuge der Übernachtungsgäste sind grundsätzlich kostenpflichtig und außerhalb des Campingparkgeländes (vor der Schranke) zu parken.
Die Übernachtungsparkplätze U1-U17 sind für Reisemobile und Caravans auf der Durchreise frei zu halten.
Stadtbus Wendeplatz auf der gegenüberliegenden Parkwiese vor der Unterführung. Hier besteht absolutes Halteverbot im GESAMTEN Bereich: Fahrbahn mit Randstreifen und Wiese rund um den Wendeplatz bis zu den Laternen und Stein.
19. Allgemeines
Die Campingpark Gitzenweiler Hof GmbH bietet die kostenlose Internetnutzung über WLAN an. Es gelten die Nutzungsbedingungen für WLAN-Nutzung durch Gäste und Besucher des Campingpark Gitzenweiler Hof, die in der Anlage zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen angefügt sind.
Alle angebotenen Aktionen und alle übrigen Infrastrukturen sind nicht Bestandteil des Vertrages, wie z. B. GITZ-Hits, Animation, Camping Butler, Internetverbindungen über WLAN, Workshops, etc. Wenn einzelne Aktionen, Angebote und/oder das Aktivprogramm ausfallen und Einrichtungen geschlossen bleiben, rechtfertigt das keinen Preisnachlass oder kostenfreie Stornierung oder Ansprüche jeglicher Art gegen die Campingpark Gitzenweiler Hof GmbH.
Das Recht der Aufrechnung steht dem Campinggast nur mit solchen Forderungen zu, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zwischen dem Campinggast und der Campingpark Gitzenweiler Hof GmbH gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Lindau am Bodensee, so der Campinggast keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder dessen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Im Übrigen gilt der allgemeine gesetzliche Gerichtsstand. LINDAU
Gitzenweiler Hof GmbH im Sommer 2026
Stand: 05.08.2026 / Campingpark Gitzenweiler Hof GmbH