Campingparkordnung am Gitzenweiler Hof in Lindau (Bodensee)

Für ein gutes und respektvolles Miteinander

Die Verwaltung des Campingparks Gitzenweiler Hof heißt Sie herzlich Willkommen und wünscht Ihnen einen angenehmen Aufenthalt. Wir sind bemüht, Ihre Ferientage so angenehm wie möglich zu gestalten. Vermeiden Sie bitte alles, was auf dem Campingpark störend wirkt. Mit dem Betreten des Campingparks erkennen Sie und Ihre Besucher die Campingparkordnung an und verpflichten sich, diese einzuhalten. Sie ist Gegenstand des zwischen dem Vermieter und Mieter geschlossenen Mietvertrages über einen Urlaubs-Stellplatz am Gitzenweiler Hof. Mit Betreten des Campingpark Gitzenweiler Hof GmbH in Lindau – Gitzenweiler erkennen Sie die folgende Platzordnung an:

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1. Zutritt und Anmeldung

Der Zutritt zum Campingpark Gitzenweiler Hof und der Aufenthalt sind nur gestattet, wenn ein gültiger Mietvertrag für einen Stellplatz besteht, d.h. eine Anmeldung in der Rezeption erfolgt ist. Jeder Camper ist verpflichtet, seinen Besuch bzw. nicht zur Familie gehörende Personen in der Rezeption vor Eintritt in den Campingpark anzumelden und die Personengebühr bzw. Übernachtungsgebühr einen Tag vor Abreise laut gültiger Preisliste zu entrichten.

2. Ruhezeiten und Lärmvermeidung

Bitte nehmen Sie grundsätzlich Rücksicht auf Ihre Mitcamper und vermeiden unnötigen Lärm. Während der Nachtruhe von 22.00 Uhr bis 07.00 Uhr gilt absolute Ruhe auf dem gesamten Gelände. Während der Mittagsruhe von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr ist grundsätzlich Lärm zu vermeiden. Laute Musik ist grundsätzlich nicht gestattet. Bei Verstoß ist mit Platzverweis zu rechnen.

3. Fahrverkehr auf dem Campingpark

Auf dem gesamten Campingparkgelände gilt Schrittgeschwindigkeit - auch für Radfahrer etc. Das Kfz ist innerhalb des Campingparks nicht zu benutzen, sondern nur zum Einfahren bei Ankunft und Ausfahren bei Abreise bzw. für Tagesausflüge. Striktes Fahrverbot gilt in den Ruhezeiten (In der Regel zwischen 12.00 Uhr und 14.00 Uhr sowie 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr.). Ausnahme sind neu anreisende Camper zwecks Verkehrssicherung der Straße. Bitte Aushang der Campingparköffnungszeiten beachten.

4. Schrankensystem und Fahrzeuge

Ein Schrankensystem regelt die Ein- und Ausfahrt in den Campingpark. Eine Einfahrt ist nur möglich, wenn mittels Videokamera die Schranke frei geschaltet wird. Dies setzt voraus, dass jeder Camper zunächst sein Kfz mit dem gültigen Kennzeichen in der Rezeption anzumelden hat, damit das Kennzeichen in der EDV gespeichert werden kann. Pro gemieteten Stellplatz darf sich nur ein Kfz auf dem dafür vorgesehenen Stellplatz im Campingpark befinden. Für das zweite Fahrzeug ist die Schrankenöffnung zum Ein- und Ausladen möglich. Die Fahrzeuge angemeldeter Besucher oder ein Zweitwagen des Campers sind sonst grundsätzlich auf dem Parkplatz abzustellen.

5. Stellplatz, Vorzelt und Bodenflächen

Der angemietete Stellplatz und der darauf abgestellte Wohnwagen mit Vorzelt ist vom Mieter stets sauber und ordentlich zu halten. Unrat und Müll sind täglich zu den Recyclingstationen zu bringen. Eine Umgrenzung des Stellplatzes mit Gräben ist nicht gestattet. Auf unserem Natur-Campingpark legen wir großen Wert auf unversiegelte Bodenflächen. Daher ist es nicht gestattet, Vorzeltauslegeware zu verwenden. Durch das Auslegen der luftundurchlässigen Folie stirbt die Grasnarbe ab und der nächste Camper steht bei Regen im Schlamm. Als Alternative stehen im Betriebshof Holzlattenroste (150 cm x 60 cm) gegen geringe Gebühren bereit. Außerhalb des Vorzeltes dürfen ebenfalls keine Versiegelungen vorgenommen werden.

6. Kinder und Aufsichtspflicht

Urlaub auf dem „GITZ“ bedeutet Freiheit für Kinder – aber keine Pause für die Aufsichtspflicht. Bitte achten Sie darauf, dass sich Ihre Kinder und Jugendlichen stets rücksichtsvoll verhalten und in den Gaststätten, im Laden sowie in den Sanitärgebäuden altersgerecht begleitet werden – bei Kindern unter 6 Jahren ist eine Begleitung grundsätzlich erforderlich. Wir weisen höflich darauf hin, dass die gesetzliche Aufsichtspflicht gemäß § 1631 BGB auch auf dem Campinggelände vollumfänglich beim Camper liegt. Bei wiederholter Missachtung müssen wir zum Schutz aller Gäste von unserem Hausrecht Gebrauch machen. Unser Personal kann und wird die Aufsichtspflicht nicht übernehmen.

7. Hunde auf dem Camping

Hunde auf dem Camping: Wir heißen Vierbeiner willkommen. Damit das so bleibt, appellieren wir an die Fairness aller Hunde- und Tierbesitzer: Leider führt rücksichtsloses Verhalten Einzelner zu Beschwerden. Tiere sind in den Sanitärgebäuden und auf den Spielbereichen untersagt. Bitte tragen Sie dazu bei, ein harmonisches Miteinander zu wahren. Im gesamten Campingpark, auf allen Parkflächen sowie auf den Stellplätzen gilt eine strikte Leinenpflicht. Gassigehen bitte ausnahmslos außerhalb des Campingplatzes Geländes und der Parkplätze. Das „Markieren“ wird nicht geduldet.

Bitte nehmen Sie überall Rücksicht, insbesondere auch auf die angrenzende Landwirtschaft: Lassen Sie Ihren Hund keinesfalls frei über die Futterwiesen laufen. Verunreinigtes Gras führt zu schweren Krankheiten bei den Kühen bis zum qualvollen Tod und gefährdet die Existenz der Landwirte.

Bei Verstößen gegen diese Regeln wird eine Gebühr von 25,00 EUR je Einzelfall erhoben.

8. Haftung für Kinder, Besucher und Tiere

Der Gast haftet für Beschädigungen, die durch seine Kinder, seine Besucher und/oder seine Tiere auf dem gesamten Gelände der Campingpark Gitzenweiler Hof GmbH verursacht werden.

9. Mülltrennung und Entsorgung

Eine umweltbewusste Mülltrennung in die eigens aufgestellten Recyclingbehälter ist vorzunehmen, da das Nichttrennen von Müll gegen unser Naturbewusstsein verstößt und die Gebühren für Camper auf Dauer erhöhen würde. Sperrmüll, defekte Gerätschaften wie Fernseher, Stühle, alte Zelte etc. hat der Camper selbst beim Städtischen Wertstoffhof zu entsorgen. Stellt er solche Gegenstände unberechtigt auf dem Campingpark ab oder wirft diese in einen der Müllcontainer, werden entsprechende Entsorgungskosten und Arbeitsaufwand dem Camper direkt berechnet. Bei entsprechenden Verstößen kann fristlos vom Campingpark verwiesen werden.

10. Anlagen, Einrichtungen und Wasserverbrauch

Bitte behandeln Sie die Anlagen und Einrichtungen des Platzes sorgsam und halten diese sauber. Nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Mit-Camper und verhalten Sie sich verantwortungsbewusst. Unnötiger Wasserverbrauch ist zu vermeiden. In den Spülbecken darf nur das Spülen von Geschirr vorgenommen werden. Schuhe, Fahrräder, Wäsche waschen etc. ist nur in den extra dafür vorgesehenen Waschbecken bzw. an der Entsorgungsstation gestattet.

11. Offene Feuer

Offene Feuer sind aus Sicherheitsgründen auf dem gesamten Gelände verboten. Ebenso die Verwendung von Spiritus oder leicht brennbaren Flüssigkeiten, z. B. beim Anzünden eines Grills oder dergleichen.

12. Hausrecht

Den Anordnungen der Campingparkverwaltung und ihrer Mitarbeiter ist Folge zu leisten. Bei Verstößen gegen die Campingparkordnung kann die Platzleitung von ihrem Hausrecht Gebrauch machen.

13. Fragen

Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an unser Service Personal in der Rezeption.

Bereitschafts-Mobil-Telefon für Notfälle: +49 151 145 00543

14. Webcam

Am Eingangsbereich des Campingparks („Elefantenplatz“) ist eine Webcam angebracht, die nur zeitaktualisierte Bilder aufnimmt, welche nicht gespeichert werden.

15. Gültigkeit

Frühere Campingparkordnungen verlieren hiermit ihre Gültigkeit.

Lindau im Sommer 2026/hm

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