Nutzungsbedingungen für WLAN-Nutzung

durch Gäste und Besucher des Campingparks Gitzenweiler Hof

Die Campingpark Gitzenweiler Hof GmbH stellt Gästen und Besuchern auf dem Campinggelände einen WLAN-Zugang (Hotspot) kostenfrei zur Verfügung. Für die Nutzung gelten die folgenden Nutzungsbedingungen.

W-LAN Nutzungsbedingungen als PDF downloaden

1. Bereitstellung des WLAN-Zugangs

Die Campingpark Gitzenweiler Hof GmbH, Gitzenweiler 88, 88131 Lindau, stellt den Gästen und Besuchern auf dem Campinggelände einen WLAN-Zugang (Hotspot) kostenfrei zur Verfügung. Voraussetzung für die Nutzung ist, dass die Gäste und Besucher sich zuvor für die Nutzung des Hotspots registrieren und/oder die Geltung dieser Nutzungsbedingungen akzeptieren. Dies erfolgt bei Auswahl des Hotspots als WLAN-Netz im Endgerät.

2. Verfügbarkeit und Bandbreite

Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Bandbreite, ständige Verfügbarkeit oder flächendeckende Abdeckung, sondern die Leistung bzw. Bereitstellung erfolgt nach technischen und betrieblichen Möglichkeiten. Es besteht kein Anspruch auf einen funktionsfähigen Hotspot oder eine bestimmte örtliche Abdeckung, ebenso wenig auf störungs- und unterbrechungsfreie Nutzungsmöglichkeit.

3. Sperrung von Diensten und Webseiten

Der Campingpark ist befugt, bestimmte Dienste oder Webseiten zu sperren, um das Netzwerk stabil zu halten.

4. Persönliche Nutzung

Nur für den persönlichen Gebrauch des Gastes während des gebuchten Mietzeitraums wird ein entsprechendes Passwort ausgegeben, das nicht an Dritte weitergegeben werden darf.

5. Unzulässige Nutzung

Dem Nutzer ist jegliche Handlung bei der Nutzung untersagt, die gegen geltendes Recht, Grundsätze des Jugendschutzes verstößt oder Rechte Dritter verletzt. Ebenso ist jede Handlung untersagt, die geeignet ist, den reibungslosen Betrieb des Hotspots zu beeinträchtigen, insbesondere das System unverhältnismäßig hoch zu belasten.

6. Verantwortung und Haftung des Nutzers

Der Nutzer haftet für jedwede Nutzung und/oder sonstige Aktivität, die unter den Zugangsdaten ausgeführt wird nach den gesetzlichen Bestimmungen und ist für alle über seinen Zugang übermittelten Dienste selbst verantwortlich und stellt den Campingpark von allen Ansprüchen Dritter frei, insbesondere übernimmt der Campingpark keine Haftung für Schäden, die durch Nutzungsausfall des WLANs entstehen. Gleiches gilt für alle Handlungen, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Internets über den Hotspot vorgenommen werden. Der Nutzer ist selbst verantwortlich und stellt die Campingpark Gitzenweiler Hof GmbH ausdrücklich auch ohne Aufforderung frei von allen Ansprüchen Dritter, die gegen den Campingpark wegen eines Verstoßes des Nutzers gegen gesetzliche Vorschriften, gegen Rechte Dritter (insbesondere Persönlichkeits-, Urheber- und Markenrechte) oder gegen vertragliche Verpflichtungen, Zusicherungen oder Garantien geltend gemacht werden, einschließlich der Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung (Rechtsanwalts- und Gerichtskosten in gesetzlicher Höhe).

7. Haftung des Campingparks

Die Haftung des Campingparks für alle verursachten Schäden ist ausgeschlossen, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei grober Fahrlässigkeit haftet der Campingpark für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Soweit die Haftung der Campingpark Gitzenweiler Hof GmbH ausgeschlossen oder beschränkt wird, gilt dies auch für Erfüllungsgehilfen.

8. Widerruf und Sperrung des Zugangs

Die Zugangsberechtigung kann vom Campingpark jederzeit widerrufen werden, ebenso kann der Zugang zum Hotspot jederzeit vorübergehend oder dauerhaft gesperrt werden, wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass der Nutzer gegen die Nutzungsbedingungen und/oder geltendes Recht verstoßen hat oder wenn ein Verdachtsmoment, oder sonst berechtigtes Interesse des Campingparks an der Sperrung besteht.

9. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden nur im Rahmen der DSGVO verarbeitet.

10. Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.

11. Gerichtsstand

Gerichtstand ist Lindau Bodensee, Sitz der Campingpark Gitzenweiler Hof GmbH.

12. Wirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen der Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen am nächsten kommt.

Stand: 05.08.2026 / Campingpark Gitzenweiler Hof GmbH