Campingpark Gitzenweiler Hof

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Campingpark Gitzenweiler Hof GmbH

1.

Regelungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen regeln die wechselseitigen Pflichten und Rechte zwischen dem Campinggast und der Campingpark Gitzenweiler Hof GmbH in Lindau (Bodensee). Die vertraglichen Leistungen des Campingparks werden aufgrund der vorliegenden jeweils gültigen Angebote, Beschreibungen und Preisangaben der für den Reisezeitraum gültigen Preislisten erbracht. Telefonische Auskünfte, mündliche Nebenabreden oder sonstige Zusicherungen, gleich welcher Art, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch die Campingpark Gitzenweiler Hof GmbH Vertragsbestandteil.

2.

Buchung

Buchungen sind in aller Regel online über unsere Homepage vorzunehmen, in Ausnahmefällen während der Rezeptionsöffnungszeiten bis 7 Tage vor Anreise möglich. Zu diesem Zeitpunkt werden bei Stellplätzen 50,00 € (bei einem Kurzaufenthalt von bis zu 2 Nächten 30,00 €) bzw. bei Mietobjekten 25 % des Gesamtpreises, jedoch mindestens 30,00 €, fällig. Kurzfristig werden nur noch Online-Buchungen über die eigene Homepage mit sofortiger Kreditkarten-Abbuchung angenommen. Mit der Anmeldung bzw. der Buchung bietet der Campinggast den Abschluss eines Campingvertrages verbindlich an. Dieser Vertrag ist erst mit schriftlicher Annahmebestätigung durch die Campingpark Gitzenweiler Hof GmbH für den angegebenen Zeitraum und für die angemeldete Personenzahl rechtswirksam. Ein Anspruch auf Zuteilung eines bestimmten Stellplatzes, einer bestimmten Größe oder eines bestimmten Bereiches besteht nicht. Wünsche können geäußert werden.

3.

Minderjährige

Aufenthalte von Minderjährigen sind nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestattet oder von einer erwachsenen Aufsichtsperson, der von den Erziehungsberechtigten die Aufsichtspflicht übertragen wurde, wobei diese Übertragung ausschließlich auf dem zum Download auf der Homepage zur Verfügung gestellten Formular akzeptiert wird.  

4.

Mietdauer

Stellplätze unterliegen keiner Mindestbuchzeit. Für Mietunterkünfte gilt in der Saison B eine Mindestbuchungszeit von 3 Nächten sowie in Saison A eine Mindestbuchungszeit von 7 Nächten. Die Mietbäder unterliegen einem Mindestaufenthalt von 3 Nächten.