Campingpark Gitzenweiler Hof

Campingparkordnung am Gitzenweiler Hof in Lindau (Bodensee)

Für ein gutes und respektvolles Miteinander

Wir sind bemüht, Ihre Ferientage so angenehm wie möglich zu gestalten. Vermeiden Sie bitte alles, was auf dem Campingpark störend wirkt. Mit dem Betreten des Campingparks erkennen Sie und Ihre Besucher die Campingparkordnung an und verpflichten sich, diese einzuhalten. Sie ist Gegenstand des zwischen dem Vermieter und Mieter geschlossenen Mietvertrages über einen Urlaubs-Stellplatz am Gitzenweiler Hof.

Mit Betreten des Campingpark Gitzenweiler Hof GmbH in Lindau – Gitzenweiler erkennen Sie die folgende Platzordnung an:

1.

Der Zutritt zum Campingpark Gitzenweiler Hof und der Aufenthalt sind nur gestattet, wenn ein gültiger Mietvertrag für einen Stellplatz besteht, d.h. eine Anmeldung in der Rezeption erfolgt ist. Jeder Camper ist verpflichtet, seinen Besuch bzw. nicht zur Familie gehörende Personen in der Rezeption vor Eintritt in den Campingpark anzumelden und die Personengebühr bzw. Übernachtungsgebühr einen Tag vor Abreise laut gültiger Preisliste zu entrichten.

2.

Bitte nehmen Sie grundsätzlich Rücksicht auf Ihre Mitcamper und vermeiden unnötigen Lärm. Während der Nachtruhe von 22.00 Uhr bis 07.00 Uhr gilt absolute Ruhe auf dem gesamten Gelände. Während der Mittagsruhe von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr ist grundsätzlich Lärm zu vermeiden. Laute Musik ist grundsätzlich nicht gestattet. Bei Verstoß ist mit Platzverweis zurechnen.

3.

Auf dem gesamten Campingparkgelände gilt Schrittgeschwindigkeit - auch für Radfahrer etc. Das Kfz ist innerhalb des Campingparks nicht zu benutzen, sondern nur zum Einfahren bei Ankunft und Ausfahren bei Abreise bzw. für Tagesausflüge. Striktes Fahrverbot gilt in den Ruhezeiten (In der Regel zwischen 12.00 Uhr und 14.00 Uhr sowie 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr). Ausnahme sind neu anreisende Camper zwecks Verkehrssicherung der Straße. Bitte Aushang der Campingparköffnungszeiten beachten.